Sehr geehrte Geschäftspartner,
wie ich gerade erst erfahren haben, ist „Spuckschutz“ ein patentrechtlich geschützter Begriff. Um Abmahnungen bei der Verwendung des Begriffs zu vermeiden, sollte in der Außenkommunikation unbedingt auf Alternativen zurückgegriffen werden. Im Falle eines Angebots werde ich zukünftig die Produkte als „Kontaktschutzwände“ bezeichnen. Link zu ZDF-Beitrag.
Sollten Sie Bedarf an Kontaktschutzwände habe, bitte per eMail an Anfragen@KETTERERs.net .