ermässigter Steuersatz für Werbelebensmittel… Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste deutsche Finanzgericht, hat mit Urteil vom 23. Februar 2023 entschieden, dass essbare Waren, die als Werbeartikel eingesetzt werden, wie Lebensmittel ermäßigt zu besteuern sind. Geklagt hatte ein Werbeartikelhändler, der unter anderem Fruchtgummis, Bonbons, Popcorn, Kekse, Schokolinsen, Teebeutel und Kaffee im Sortiment hatte, deren Umverpackungen von seinen […]